Allgemeine Geschäftsbedingungen Küchenbörse

Allgemeine Geschäftsbedingungen Küchenbörse

Allgemeine Geschäftsbedingungen Küchenbörse – allgemeine Geschäftsbedingungen Kuechenboerse

Sonderposten-, Restposten-Küchen, -Möbel, -Geräte, -Zubehör (außer Neuware)

1. Eigentumsvorbehalt

[su_note note_color=“#ffffff“ text_color=“#000000″ radius=“1″]Hierbei handelt es sich um Waren die aus Insolvenzen, Ausstellungen, einzelner Küchenstudios, Möbelhäuser und Hersteller stammen. Die Ware wird ohne Prüfung auf Vollständigkeit und ungesehen in großen Mengen von der KÜCHEN-BÖRSE aufgekauft. Diesbezüglich ist die gesamte Ware gekauft wie besehen, d.h. genau in dem Zustand, wie in der Ausstellung dargestellt und vom Kunden in Augenschein genommen. Das kann unvollständige Ware sein, im Sinne von fehlenden Sockeln, Griffen, Arbeitsplatten, Einlegeböden, Zusatz- und Ergänzungsteilen, Befestigungen, Leuchtmitteln, Trafos sowie Kabeln, etc. oder auch Beschädigungen, Kratzer, Druckstellen und Farbabweichungen, die aufgrund der Besonderheit dieser stark reduzierten Ware keinen Mangel darstellen und dem speziellen Charakter dieser Artikel entsprechen. Da der Preis der Ware stark reduziert ist, sind nur die Teile von der KÜCHEN-BÖRSE zu liefern, die sich beim Abschluss des Kaufvertrages in dem ausgestellten Zustand befanden. Bei Insolvenzware des Herstellers oder bei Auslaufware sind Nachlieferungen, Ergänzungen und Austausch ausgeschlossen.[/su_note]

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der KÜCHEN-BÖRSE. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriff Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der KÜCHEN-BÖRSE unverzüglich mitzuteilen; bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

2. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holz- und Lackoberflächen bleiben vorbehalten.

3. Lieferfrist

Falls die KÜCHEN-BÖRSE die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren.

Liefert die KÜCHEN-BÖRSE bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Von der KÜCHEN-BÖRSE nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb der KÜCHEN-BÖRSE oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich umrahmt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der KÜCHEN-BÖRSE an den Käufer erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

4. Zahlungsbedingungen

Die KÜCHEN-BÖRSE ist berechtigt, bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30% zu verlangen. Die Restsumme ist bei Abholung bzw. bei Lieferung (vor dem Ausladen) fällig.

5. Rücktritt

Die KÜCHEN-BÖRSE braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, die KÜCHEN-BÖRSE die Nichtbelieferung nicht zu zu vertreten hat und sie ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die geannten Umstände hat die KÜCHEN-BÖRSE den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Eine gewährte Anzahlung wird dann zurückerstattet.

Die KÜCHEN-BÖRSE ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingende Tasachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder ausreichend Sicherheit. Wenn die KÜCHEN-BÖRSE in diesen Fällen zurücktritt, ist sie berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung (Punkt 8.) zu verlangen.

6. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag und der Rücknahme gelieferter Waren hat die KÜCHEN-BÖRSE Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Die Aufwendungen umfassen unter anderem die Kosten für den Rücktransport und die Demontage.

Die Regelungen über Abzahlungsgeschäfte bleiben im übrigen unberührt.

7. Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Die KÜCHEN-BÖRSE hat das Recht, statt nachzubessern, innerhalb angemessener Frist eine gleichartige Ersatzsache zu liefern.

8. Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, kann die KÜCHEN-BÖRSE statt Vertragserfüllung auch 30% des Bestellpreises inklusive Mehrwertsteuer als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass der KÜCHEN-BÖRSE kein oder ein geringerer Schaden enstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

9. Schnellstmögliche Bearbeitung / Lieferung

In diesem Fall beginnt die KÜCHEN-BÖRSE sofort mit ihrer Leistung. Dieser Vertrag bleibt somit von nachfolgenden Finanzierungsverträgen mit Widerrufsrecht unberührt.

10. Gerichtsstand

Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, so ist der Sitz der KÜCHEN- BÖRSE ausschließlicher Gerichtsstand. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der KÜCHEN-BÖRSE.

11. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner